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Soziales

Österreich hat ein vielfältiges und dichtes Netz an Sozialleistungen. Jede Person, die nach Österreich kommt, wird in dieses Netz eingebunden. Mit dem Bezug der unterschiedlichen Leistungen sind auch Rechte und Pflichten verbunden. Je nachdem, welchen Aufenthaltsstatus Sie haben, können Sie unterschiedliche Leistungen beziehen.

Grundsätzlich gilt für Wien:

  • Asylberechtigte können alle Wiener Sozialleistungen beziehen.
  • Subsidiär Schutzberechtigte haben nur einen eingeschränkten Zugang zu den Wiener Sozialleistungen, da sie von den Leistungen der Grundversorgung umfasst sind.
  • Asylwerber und Asylwerberinnen haben nur einen minimalen Zugang zu den Wiener Sozialleistungen, da sie von den Leistungen der Grundversorgung umfasst sind.
 

Was ist die Grundversorgung?

Wenn Sie nach Österreich kommen und um Asyl ansuchen, bekommen Sie hier Unterstützung durch die Grundversorgung. Damit sollen die Grundbedürfnisse Ihres täglichen Lebens rasch gedeckt werden. Das bedeutet, dass Sie während Ihres Asylverfahrens durch Maßnahmen aus der Grundversorgung unterstützt werden. Folgende Personengruppen befinden sich in Österreich in der Grundversorgung:
 

  • Asylwerber und Asylwerberinnen
  • Nicht erwerbstätige subsidiär Schutzberechtigte
  • Asylberechtigte bis 4 Monate nach Erhalt des positiven Asylbescheids. Spätestens nach Ablauf der 4 Monate endet die Unterstützung durch die Grundversorgung.

Durch die Grundversorgung sind Sie krankenversichert. Zudem sichert die Grundversorgung ein minimales Einkommen. Bei Bedarf wird Ihnen auch eine Wohnmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Mehr Informationen zum Thema Wohnen finden Sie HIER.

Mehr Informationen zum Thema Grundversorgung finden Sie HIER.

Wo erhalte ich Beratung und Unterstützung, wenn ich Grundversorgung beziehe?

Wenn Sie in einer organisierten Unterkunft wohnen, dann erhalten Sie Beratung von Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen sowie von den Betreuern und Betreuerinnen vor  Ort. Sie können sich auch in den Beratungsstellen der Grundversorgung beraten lassen. Wenn Sie privat wohnen, dann können Sie sich im Asylzentrum der Caritas beraten lassen. Dort erhalten Sie Beratung und Unterstützung bei Fragen zum Thema Asyl und Fremdenrecht und bei Problemen im sozialen Umfeld. Zudem wickelt das Asylzentrum die Leistungen der Grundversorgung für alle privat wohnenden Anspruchsberechtigten ab.

Asylzentrum der Caritas
Inzersdorferstraße 127
1100 Wien
Tel.: 01 427 88-0
E-Mail: asylzentrum@caritas-wien.at
www.caritas-wien.at/hilfe-angebote/asyl-integration/beratung-fuer-fluechtlinge/asylzentrum/

Was ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung?

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist eine finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs und umfasst eine intensive Förderung bei der Jobsuche sowie sozialarbeiterische Beratung und Unterstützung.

Wie kann ich die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beantragen?

Wenn Sie Asylberechtigter oder Asylberechtigte sind, können Sie Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) beantragen. In Wien können Sie auch als subsidiär Schutzberechtigter oder Schutzberechtigte  BMS beantragen, sofern Sie privat wohnen. Sie müssen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung bei einer der Regionalstellen der Magistratsabteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) beantragen. Der Antrag muss gestellt werden, sobald Sie Ihren Aufenthaltsbescheid erhalten haben. Voraussetzung dafür ist, dass Sie ihren Lebensunterhalt nicht allein durch ein Einkommen oder ein eigenes Vermögen decken können.

Es ist wichtig, dass Sie sich davor beim Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) als arbeitssuchend melden. Bringen Sie dafür im Original Ihren Meldezettel, Ihren Asylbescheid und Ihre weiße Karte oder Ihre graue Karte oder Ihren Konventionspass zum AMS Wien mit. Lassen Sie sich beim AMS eine Bestätigung über die Vormerkung als arbeitssuchend geben. Danach stellen Sie in dem für Ihren Wohnbezirk zuständigen Wiener Sozialzentrum/Regionalstelle der MA 40 einen Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung.

Sie benötigen dafür die folgenden Unterlagen:
 

  • Antragsformular
  • Identitätsnachweis/Lichtbildausweis
  • Asylbescheid und weitere Personaldokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ev. Scheidungsdekret oder Vergleich)
  • Aktuelle Einkommensbelege/Mitteilung des AMS
  • Mietbelege
  • Nachweise über beantragte Leistungen (z.B. Leistungen des AMS)
  • Nachweise über Vermögen

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist nur eine Übergangsicherung: Sie müssen nachweislich vorweisen, dass Sie arbeiten möchten. Das Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützt Sie bei der Suche nach einem Job.

Haben subsidiär Schutzberechtigte Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung?

Privat wohnende subsidiär Schutzberechtigte beziehen, solange sie nicht arbeiten, Grundversorgung. Die Grundversorgung wird jedoch durch Mittel aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung aufgestockt, sodass der gleiche Bezug wie für Asylberechtigte gewährleistet ist. Subsidiär Schutzberechtigte, die in einer organisierten Unterkunft wohnen, erhalten finanzielle Unterstützung nur in Form der Grundversorgung.

Welche Pflichten habe ich, wenn ich Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehe?

Die Magistratsabteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) sowie das Arbeitsmarktservice (AMS) arbeiten eng zusammen. Sie müssen bei der MA 40 nachweisen, dass Sie die Termine beim AMS einhalten. Außerdem müssen Sie die AMS-Kurse, die Ihnen zugewiesen wurden, verpflichtend besuchen. Zudem sind Sie verpflichtet, sich eine Arbeitsstelle zu suchen. Wenn Sie beispielsweise einen Deutschkurs besuchen, der nicht vom AMS vermittelt wurde, dann müssen Sie das der MA 40 eigenständig melden. Bitte beachten Sie: Werden die Vorgaben des AMS nicht eingehalten, kann die MA 40 die existenzsichernden Leistungen kürzen.
 

Mehr Informationen zum Thema Arbeit finden Sie HIER.

Gibt es spezielle Unterstützung für Familien?

Als Familie erhalten Sie, wenn Sie asylberechtigt sind, Unterstützung in Form der Familienbeihilfe und des Mehrkindzuschlags. Zudem werden Schüler und Schülerinnen finanziell unterstützt. Als subsidiär Schutzberechtigte erhalten Sie diese Unterstützung nur dann, wenn Sie keine Grundversorgungsleistungen beziehen.

Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe ist eine Geldleistung für alle Familien mit Kindern - unabhängig vom Einkommen. Die Höhe der Familienbeihilfe hängt von der Anzahl der Kinder und vom Alter der Kinder ab. Die Familienbeihilfe können müssen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Mehr Informationen finden Sie HIER.

Mehrkindzuschlag
Den Mehrkindszuschlag erhalten alle Familien ab drei Kindern. Sie müssen den Mehrkindzuschlag bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Mehr Informationen finden Sie HIER.

Unterstützung für die Schule
Schüler und Schülerinnen im Alter von 6 bis 15 Jahren erhalten im September eines jeden Jahres ein Schulstartgeld in der Höhe von 100 Euro. Ein eigener Antrag ist nicht nötig.

Was ist das Arbeitslosengeld?

Personen, die eine Arbeitsstelle suchen, erhalten zur Absicherung ihrer Existenz Arbeitslosengeld. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Personen, die älter als 26 Jahre alt sind und innerhalb von zwei Jahren mindestens ein Jahr in Österreich gearbeitet haben. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben auch Personen, die jünger als 25 Jahre sind und innerhalb von einem Jahr mindestens sechs Monate in Österreich gearbeitet haben.

Was sind Konventionsreisepässe?

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist seit 1. Jänner 2014 für die Ausstellung von Konventionsreisepässen zuständig. Dieser Pass gilt für alle Staaten mit Ausnahme Ihres Herkunftsstaats und ist maximal 5 Jahre gültig. Wenn sie Asylberechtigter oder Asylberechtigte sind, können Sie einen Konventionsreisepass beantragen.

Was sind Fremdenpässe?

Subsidiär Schutzberechtigte können beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)  einen Antrag auf einen Fremdenpass stellen.

Welche sind die für mich wichtigen Behörden in Wien?

Arbeitsmarktservice
Das Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützt Sie als Asylberechtiger/Asylberechtigte bzw. Subsidiär Schutzberechtiger/subsidiär Schutzberechtigte bei Ihrer Arbeitssuche. Jeder Bezirk in Wien hat seine eigene AMS-Geschäftsstelle. Die Adresse für das Regionalbüro, das für Sie in Ihrem Bezirk zuständig ist, finden Sie unter www.ams.at/wien/.

Bundesamt für Fremdwesen und Asyl
Landstraßer Hauptstraße 169
1030 Wien
www.bfa.gv.at

Finanzamt
Jeder Bezirk in Wien hat sein eigenes Finanzamt. Die Adresse des Finanzamts, das für Sie in Ihrem Bezirk zuständig ist, finden Sie unter www.bmf.gv.at.

Krankenversicherungsträger - Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Unter www.gesundheitskasse.at finden Sie Adressen der verschiedenen Standorte der Österreichischen Gesundheitskasse. .

MA 40
Jeder Bezirk hat seinen eigenen Standort. Die Adresse der Geschäftsstelle, die für Sie in Ihrem Bezirk zuständig ist, finden Sie unter: https://www.wien.gv.at/kontakte/ma40/index.html

Eine Übersicht über alle Magistratsabteilungen der Stadt Wien finden Sie HIER.