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Gesundheit

In Österreich kümmert sich der Staat um die Sicherung der Gesundheit. Die Gesundheitsversorgung steht allen Menschen zu, die im Land wohnen. Auch Asylwerber und Asylwerberinnen, Asylberechtigte und Subsidiär Schutzberechtigte, die sich in der Grundversorgung befinden, sind in Österreich krankenversichert.

 

Wer hilft mir, wenn ich krank bin?

Asylwerber und Asylwerberinnen sowie subsidiär Schutzberechtigte, die sich in der Wiener Grundversorgung befinden, sind automatisch bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) krankenversichert, sofern die kostenlose Mitversicherung bei Angehörigen nicht möglich ist. Asylberechtigte sind über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) oder über den Arbeitgeber versichert.

Was ist die E-Card?

Wenn Sie krankenversichert sind, erhalten Sie eine E-Card. Die E-Card ist eine Chipkarte, die mit dem Namen und der Sozialversicherungsnummer des oder der Versicherten versehen ist. Diese Karte müssen Sie bei jedem Arztbesuch oder Krankenhausbesuch mitnehmen. Wenn Sie die E-Card verlieren, müssen Sie das sofort bei der Krankenkasse melden. Die Krankenkasse sperrt die E-Card und stellt eine neue Karte aus.

Kann ich zum Arzt gehen?

Personen, die krankenversichert sind, können kostenlos zu einem Kassenarzt gehen. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Der Besuch eines Wahlarztes ist kostenpflichtig. Ein Teil der Kosten kann jedoch von der Krankenversicherung übernommen werden.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat in Wien fünf Gesundheitszentren mit verschiedenen Fachambulanzen sowie acht Zahngesundheitszentren. Sie können diese ohne Terminvereinbarung aufsuchen. Am Wochenende können Sie in dringenden Fällen Spezialambulanzen der verschiedenen Wiener Krankenhäuser aufsuchen. In Wien gibt es zahlreiche Krankenhäuser mit unterschiedlichen Fachabteilungen. Bei leichteren Krankheiten wie etwa Kopfschmerzen oder einer Erkältung können Sie Medikamente auch direkt in einer Apotheke kaufen. Wenn Sie plötzlich ein gesundheitliches Problem haben, das sie beunruhigt, können Sie die telefonische Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450 (ohne Vorwahl aus allen Netzen) anrufen. Am Telefon erhalten Sie schnell und unbürokratisch Empfehlungen, was Sie am besten tun können. Der Service ist kostenlos – Sie bezahlen nur die üblichen Telefonkosten gemäß Ihrem Tarif.

Ich bin schwanger - was muss ich beachten?

Wenn Sie schwanger sind, bekommen Sie von Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin einen Mutter-Kind-Pass. In diesem Dokument  werden alle Untersuchungen, die während Ihrer Schwangerschaft und für Ihr Kind bis zum fünften Lebensjahr verpflichtend sind, verzeichnet. Die Untersuchungen sind kostenlos und müssen eingehalten werden. Werden die Kontrollen nicht eingehalten, kann es sein, dass das Kinderbetreuungsgeld gestrichen wird oder bereits ausgezahltes Kinderbetreuungsgeld zurückgezahlt werden muss.

Wenn Sie schwanger sind, dann sind Sie acht Wochen vor sowie acht Wochen nach der Geburt im sogenannten „Mutterschutz“. Sie unterliegen in dieser Zeit dem Mutterschutzgesetz und dürfen nicht arbeiten. Während des Mutterschutzes bekommen Sie finanzielle Unterstützung in Form des Wochengeldes, das Sie bei der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) beantragen müssen. Dieses Geld bekommen Frauen, die arbeiten. Auch Frauen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, erhalten Wochengeld. Asylwerberinnen erhalten kein Wochengeld.
 

Was muss ich nach der Geburt meines Kindes beachten?

Sie müssen die Geburt Ihres Kindes dem Standesamt und dem Meldeservice eines Magistratischen Bezirksamts in Wien mitteilen. Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde aus, das Meldeservice stellt den Meldezettel für Ihr Kind aus. In einigen Krankenhäusern gibt es „Babypoints“, die die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.

Eltern müssen die Geburt ihres Kindes bei der zuständigen Krankenversicherung melden, damit sie eine E-Card für das Neugeborene erhalten. Zudem müssen Asylwerberinnen und Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte sowie Asylberechtigte ihr Kind als asylsuchend beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl registrieren:

Bundesamt für Fremdwesen und Asyl
Landstraßer Hauptstraße 171
1030 Wien

Bekomme ich Kinderbetreuungsgeld?

Kinderbetreuungsgeld wird in Österreich jenem Elternteil gewährt, der zu Hause das Kind während der ersten Lebensmonate betreut. Das Kinderbetreuungsgeld wird für höchstens 30 Monate ausgezahlt. Asylwerberinnen bzw. Asylwerber erhalten kein Kinderbetreuungsgeld. Asylberechtigten wird das Betreuungsgeld von der Mindestsicherung abgezogen. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten nur dann Kinderbetreuungsgeld, wenn sie vorher gearbeitet haben.

Weitführende Informationen zum Kinderbetreuungsgeld finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/2/3.html 

Wie beantrage ich Kinderbetreuungsgeld?

Kinderbetreuungsgeld muss bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beantragt werden. Es ist wichtig, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird - notfalls noch vor Erhalt des Familienbeihilfebescheids. Denn das Kinderbetreuungsgeld wird nur für 6 Monate rückwirkend ausbezahlt. Sie müssen alle vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass Untersuchungen einhalten. Die Bestätigungen darüber müssen der Krankenkasse bis zum 15. Lebensmonat des Kindes vorgelegt werden. Das Kinderbetreuungsgeld wird sonst gekürzt.

Warum sind Impfungen so wichtig?

Impfungen sind die wirksamste Maßnahme, um sich vor lebensbedrohlichen Krankheiten zu schützen. Sich impfen zu lassen, hilft auch, damit sich Krankheiten nicht weiter ausbreiten können. Der Impfkalender für Säuglinge und für Kleinkinder umfasst die wichtigsten empfohlenen Impfungen, die kostenfrei sind. Es gibt jedoch auch wichtige empfohlene Impfungen für Kinder und Erwachsene, die kostenpflichtig sind. Nähere Informationen dazu erhalten Sie direkt bei einem Arzt oder einer Ärztin. Alle Impfungen werden in einem Impfpass vermerkt. Diesen Impfpass erhalten Sie beim Arzt bzw. bei der Ärztin.

Bekomme ich bei Bedarf psychologische Unterstützung?

Personen, die psychologische Beratung und Therapie benötigen, können sich an folgende Adressen für ein Erstgespräch wenden:

Kostenlose psychologische Beratung und Betreuung für Mädchen und Frauen in deutscher und englischer Sprache:

Peregrina
Wilhelm-Weber-Weg1/2/1+2
1110 Wien
Tel.: 0043 1 408 33 52 oder 0043 1 408 61 19
E-Mail: information@peregrina.at
www.peregrina.at


Psychotherapeutische Unterstützung für Menschen, die im Zuge von Folter– und Kriegserfahrungen traumatisiert wurden:

Hemayat
Sechsschimmelgasse 21
1090 Wien
Tel.: 0043 1 216 43 06
E-Mail: anmeldung@hemayat.org
www.hemayat.org/


Psychatrische Soforthilfe für Menschen in psychischen Krisen:

PSYCHOSOZIALE DIENSTE IN WIEN (PSD)
Gumpendorfer Straße 157
1060 Wien
Telefon: 0043 1 313 30
E-Mail: psipost@psd-wien.at
E-Mail: sndpost@psd-wien.at
www.psd-wien.at


Psychiatrischer Konsiliar- und Liaisondienst in Grundversorgungseinrichtungen:

ESRA Psychosoziales Zentrum
Tempelgasse 5, 1020 Wien
Telefon: +43 1 214 90 14
Fax: +43 1 214 90 14 - 30
E-Mail: office@esra.at  
www.esra.at  


Klinisch-psychologische und gesundheitspsychologische Angebote:

Psychologische Universitätsambulanz der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien

Welthandelsplatz 3, Erdgeschoß, 1020 Wien 
Tel.: 01/798 40 98 / 370
E-Mail: psyambulanz@sfu.ac.at
https://ambulanz.sfu.ac.at/de/psychologie-universitaetsambulanz/


Psychotherapeutische Angebote:

Universitätsambulanz der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien
Salztorgasse 5, 1010 Wien
Tel: 01/798 94 00
E-Mail: ambulanz@sfu.ac.at
https://ambulanz.sfu.ac.at/de/erwachsene/


Klinisch-psychologische/psychotherapeutische Beratungen und Psychoedukations-Workshops für Personen mit Fluchterfahrung in der Grundversorgung:

Projekt "NEDA" des Instituts für Frauen- und Männergesundheit


Für Terminvereinbarungen wird um telefonische Kontaktaufnahme gebeten:

  • FEM, Frauengesundheitszentrum im Krankenhaus Nord
    Arabisch, Dari/Farsi, Deutsch, Englisch
    Telefon: 01/27700 – 5600 (Mädchen/Frauen)
     
  • FEM Süd Frauengesundheitszentrum im Kaiser Franz Josef-Spital Sozialmedizinisches Zentrum Süd
    Arabisch, Dari/Farsi, Deutsch, Englisch
    Telefon: 01/60 191 – 5201
     
  • MEN, Männergesundheitszentrum im Kaiser Franz Josef-Spital Sozialmedizinisches Zentrum Süd
    Arabisch, Dari/Farsi, Deutsch, Englisch
    Telefon: 01/60 191 – 5454 (Burschen/Männer)

 

Wo bekomme ich noch Unterstützung?

Die folgenden Einrichtungen bieten ebenfalls Beratung und Unterstützung:

Gesundheitszentrum für Mädchen, Frauen und Eltern
Das Gesundheitszentrum FEM Süd bietet Beratung zu Themen wie Partnerschaft, Ernährung, Schwangerschaft und Kinderwunsch:

FEM Süd—Kaiser Franz Josef—Spital
Kundratstraße 3
1100 Wien
Tel.: +43 1 601 91 52 01
https://femsued.at/beratung/


Gesundheitszentrum für Burschen und Männer
Das Gesundheitszentrum MEN bietet Burschen und Männern psychologische Beratung sowie Gespräche zur gesunden Ernährung, Partnerschaft und Fortbildungen zu verschiedenen Gesundheitsthemen.

MEN—Gesundheitszentrum
Kundratstraße 3
1100 Wien
Tel.: +43 1 60 191-5454
www.men-center.at
 

Was kann ich im Notfall tun?

In medizinischen Notfällen, bei Bränden oder weiteren akuten Gefahren können Sie folgende Institutionen kontaktieren, die sofort helfen werden.
 

Feuerwehr122
Polizei133
Notarzt144
Ärztefunkdienst141
Apothekendienst1455
Frauennotruf Wien

01 717 19

Kinderschutzzentrum

01 526 18 20

Telefonseelsorge

142

Vergiftungszentrale

01 406 43 43

Euronotruf112

Wo finde ich Informationen zum Corona-Virus?

Nähere Informationen zum Corona-Virus in unterschiedlichen Sprachen finden Sie auf der Website der Stadt Wien. https://coronavirus.wien.gv.at/site/

 

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