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Bildung

„Jeder hat das Recht auf Bildung“. Dieses Recht ist in der Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben. Mit seinem Schulsystem und dem breitgefächerten Schulangebot wird Österreich dem in hohem Maße gerecht. Das österreichische Schulsystem umfasst verschiedenste Ausbildungsmöglichkeiten für die unterschiedlichsten Talente und Interessen.

 

Wie funktioniert das Schulsystem in Österreich?

Unabhängig vom Aufenthaltsstatus ist für alle in Österreich lebenden Kinder ab dem 5. Lebensjahr der Besuch des Kindergartens und ab dem 6. Lebensjahr der Besuch der Schule verpflichtend. Die allgemeine Schulpflicht wird durch den Besuch der folgenden Schulformen erfüllt:
 

  • In den ersten 4 Schuljahren die Volksschule;
  • im 5. bis 8. Schuljahr die Neue Mittelschule (NMS) oder die Allgemein Bildende Höhere Schule (AHS);
  • im 9. Schuljahr die Polytechnische Schule (PTS) oder eine Mittlere bzw. Höhere Schule.

Vorschule
Schulpflichtige Kinder, die noch nicht schulreif sind, können in die Vorschule aufgenommen werden. In der Vorschule soll das Kind schrittweise an den Schultag gewöhnt werden.

Was ist das verpflichtende Kindergartenjahr?

Kinder, die vor dem 1. September des jeweiligen Kalenderjahres 5 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, sind von der Kindergartenpflicht betroffen. Das bedeutet, sie müssen den Kindergarten verpflichtend besuchen. Diese Besuchspflicht beginnt mit dem 1. Schultag des Schuljahres, das in der Regel im September beginnt. Ihr Kind muss an mindestens 4 Tagen pro Woche für mindestens 5 Stunden pro Tag (20 Stunden pro Woche) den Kindergarten besuchen. Ihr Kind darf dem Kindergarten nicht ohne Grund fernbleiben. Ansonsten müssen Sie eine Geldstrafe zahlen.

Grundsätzlich kann Ihr Kind ab dem 3. Lebensjahr in den Kindergarten gehen. Von November bis Ende Dezember können Sie Ihr Kind bei der Magistratsabteilung – Wiener Kindergärten (MA 10) für den darauffolgenden September anmelden. Für die Anmeldung benötigen Sie die Sozialversicherungsnummer Ihres Kindes und Ihre eigene.

Was muss ich tun, damit mein Kind die Volksschule besuchen kann?

Damit Ihr Kind die Schule besuchen kann, müssen Sie es zu den Einschreibeterminen an der zuständigen Volksschule anmelden. Auch Ihr Kind muss bei dem Einschreibetermin anwesend sein, damit seine Schulreife festgestellt werden kann. In welche öffentliche Pflichtschule Ihr Kind zugeteilt wird, entscheidet der jeweils zuständige Bezirksschulinspektor.

Ihr Kind kann jederzeit in eine öffentliche Pflichtschule einsteigen. Das bedeutet, dass auch ein Quereinstieg möglich ist. Mit Eintritt in die Volksschule beginnt für Ihr Kind die Schulpflicht, die insgesamt 9 Jahre andauert.

Welche Schulen kann mein Kind nach der Volksschule besuchen?

Im 1. Semester der 4. Schulstufe werden Sie über den weiteren Bildungsweg Ihres Kindes informiert und beraten. Welcher Bildungsweg empfohlen wird, hängt von den Interessen und Leistungen Ihres Kindes ab. Sie können Ihr Kind an einer weiterführenden Schule mittels eines sogenannten „Erhebungsblattes“ anmelden. Dieses Erhebungsblatt wird in der Volksschule ausgegeben.

Folgende weiterführende Schulen gibt es:

 

  • Die Neue Mittelschule (NMS) ist ein 4-jähriger Bildungsgang für alle 10- bis 14-Jährigen. Diese Schule fokussiert sich neben den üblichen Lehrplan auf die Vertiefung der Allgemeinbildung und gibt den Kindern eine umfassende Berufsorientierung sowie eine vorbereitende Berufsgrundbildung.
  • Der 1-jährige Besuch der Polytechnischen Schule (PTS) umfasst das 9. Schuljahr. Die Polytechnische Schule kann im Anschluss an die Neue Mittelschule (NMS) besucht werden. Die Schule unterstützt Schüler und Schülerinnen bei der Vertiefung der Allgemeinbildung sowie bei der Planung ihres weiteren Bildungs- und Berufsweges.
  • Die Allgemeinbildende Höhere Schule (AHS) ist eine achtstufige Schulform und kann direkt nach der Volksschule besucht werden. Sie schließt mit Matura ab und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen und Universitäten.
  • Berufsbildende Schulen bieten eine fundierte Allgemeinbildung und eine berufliche Erstausbildung an.
  • Berufsmatura - „Lehre mit Matura“ ist eine Kombination bestehend aus einer Lehrausbildung und der Reifeprüfung.

Gibt es spezielle Bildungsangebote für Jugendliche?

Interface Wien fördert die gesamtgesellschaftliche Integration von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Migrationshintergrund und bietet auch spezielle Bildungsangebote für Jugendliche an.

Mehr Informationen zu den Angeboten von Interface Wien für Jugendliche finden Sie hier: http://www.interface-wien.at/view/content/2-jugend

Gibt es spezielle Unterstützungsangebote für Lehrlinge?

lobby.16 unterstützt junge, vor allem unbegleitete Geflüchtete auf ihrer Suche nach Lehrstellen oder anderen Ausbildung. Anmeldungen werden jedes Jahr bis Ende September entgegengenommen, die Voraussetzungen sind: Unter 21 Jahre alt, Pflichtschulabschluss, Meldung beim AMS WIEN. Mehr Infos hier: https://www.lobby16.org/

Bekommt mein Kind beim Lernen Unterstützung?

Zugewanderte Kinder können bis zu 2 Jahre als „Außerordentlicher Schüler“ oder „Außerordentliche Schülerin“ eingestuft werden. In dieser Zeit wird Ihr Kind nur in den Fächern benotet, in denen es positive Leistungen erbringt. Ab dem 3. Schuljahr wird es dann umfassend benotet.

Damit Ihr Kind die deutsche Sprache schneller lernt, kann der Besuch einer Ganztagsschule hilfreich sein. In einer Ganztagsschule wird Ihr Kind bis mindestens 16 Uhr betreut.

Mehrsprachige Kinder und Jugendliche erhalten in Wien ein zusätzliches Unterrichtsangebot: Sie werden gemeinsam mit der Klasse unterrichtet, dabei aber speziell gefördert: Durch den Einsatz von Begleitlehrern und Begleitlehrerinnen sowie muttersprachlichen Lehrern und Lehrerinnen im Teamteaching und/oder durch Kursangebote mit individuellen Fördermaßnahmen im Bereich Sprache. Für Schüler und Schülerinnen, die nur geringe oder gar keine Deutschkenntnisse haben, werden Sprachförderkurse im Ausmaß von elf Wochenstunden zum Erwerb der Unterrichtssprache Deutsch angeboten.

Im Rahmen der Förderung 2.0 - VHS Lernhilfe an Wiener Schulen wird ein flächendeckendes Lernhilfeprogramm an öffentlichen Wiener Schulen angeboten. Alle Schüler und Schülerinnen der öffentlichen neuen Mittelschulen (NMS) und Gymnasien (Unterstufe) in Wien können diese Lernhilfeangebote kostenlos nutzen.

Kann der Pflichtschulabschluss nachgeholt werden?

Der Pflichtschulabschluss kann bei folgenden Anbietern nachgeholt werden:

abz*austria – Mädchen und Frauen ab 16 Jahren
Simmeringer Hauptstraße 154
1110 Wien
Tel.: 01 66 70 300 73
www.abzaustria.at

bfi Berufsförderungsinstitut Wien
Gudrunstraße 184
1100 Wien
Tel.: 01 607 88 09 11
www.bfi-wien.or.at

Bildungsinstitut Germanica
Felberstraße 2/8
1150 Wien
Tel: 01 681 819 411 81
www.germanica.at

Die Wiener Volkshochschulen GmbH
Hollergasse 22
1150 Wien
Bildungstelefon: 01 893 00 83
www.vhs.at

PROSA- Projekt Schule für Alle!
Vielmehr für Alle! Verein für Bildung, Wohnen und Teilhabe
Sparkassaplatz 3
1150 Wien
E-Mail: info@vielmehr.at
www.prosa-schule.org
www.vielmehr.at

UKI – Unterstützungskomitee zur Integration
von MigrantInnen
Johnstraße 4
1150 Wien
Tel.: 01 914 88 70-20
www.uki.or.at

WUK m.power
Niederhofstraße 26-28
1120 Wien
Tel.: 01 812 57 22
www.wuk.at

Kann ich in Österreich studieren?

Damit Sie für ein Studium zugelassen werden, gelten je nach Studium und Hochschule bestimmte Voraussetzungen. Bitte informieren Sie sich daher bei der jeweiligen Hochschule über Voraussetzungen, Anmeldefristen und akzeptierte Nachweise. Der Unterricht findet meist in deutscher Sprache statt. Einige Fächer werden in Englisch angeboten.

Einen Überblick über die Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten in Wien finden Sie hier:
 

Einen Überblick über alle in Österreich verfügbaren Studienprogramme sämtlicher Hochschulinstitutionen (verfügbar in Deutsch und Englisch) finden Sie hier:
www.studienwahl.at

Der Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) ist eine studienvorbereitende Einrichtung für internationale Studierende.  Der VWU bietet ausländischen Studienwerbern und Studienwerberinnen Intensivkurse zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen, die die Universitäten vorschreiben.

oead4refugees bietet einen Überblick für geflüchtete Personen, die sich in Österreich aufhalten und hier studieren wollen oder einen Bildungsabschluss anerkennen lassen möchten.

Weiterführende Links

Berufsmatura
www.berufsmatura-wien.at

Bildungssystem in Österreich
www.bildungssystem.at

Bilinguale Schulen
www.eb.ssr-wien.at

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Nostrifikationen)
https://www.bmbwf.gv.at/

Caritas Lerncafé
https://www.caritas-wien.at/hilfe-angebote/asyl-integration/ausbildung-arbeit/jugend-lerncafes/lerncafes

Förderung Schule
Information des BMBWF

Förderung Universität
www.integrationsfonds.at
www.stipendium.at

Information zu im Ausland erworbenen Berechtigungen
www.migrant.at

Interspace - Basisbildung für Jugendliche
www.interface-wien.at

Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung
https://grants.at/

Kindergarten - Anmeldung bei MA 10
www.kindergaerten.wien.at

Schulinfo für Migranten und Migrantinnen mit Erstberatung
www.wien.gv.at/sozialinfo

Bildungsdirektion für Wien
https://www.wien.gv.at/kontakte/bildungsdirektion/index.html
https://www.bildung-wien.gv.at/

Studienberatung der Universität Wien
http://slw.univie.ac.at/studieren/

Universitäten
Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen
www.anlaufstelle-anerkennung.at

VHS - Lernunterstützung
https://www.vhs.at/de/e/wiener-lernhilfe/lernstationen

Wiener Kinderdrehscheibe (Beratung)
www.kinderdrehscheibe.at