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Ihre Ankunft

 

Wie und wo beantrage ich Asyl?

In Österreich können Sie Ihren Asylantrag bei der Polizei stellen. Das ist unabhängig davon, wo in Österreich Sie sich befinden. Sie können zu jeder Sicherheits- oder Polizeibehörde oder zu einem Erstaufnahmezentrum gehen. Erstaufnahmezentren befinden sich in Thalham im Bundesland Oberösterreich und in Traiskirchen im Bundesland Niederösterreich. Teilen Sie der Polizei mit, dass Sie den Schutz Österreichs benötigen. Sobald ein Asylantrag gestellt wurde, gibt es im Regelfall einen Abschiebeschutz. Das bedeutet, dass Ihr Aufenthalt in Österreich zulässig ist, bis über Ihren Asylantrag entschieden wurde.

Was passiert, wenn ich bei der Polizei Asyl beantrage?

Die Polizei erfasst Ihre persönlichen Daten, macht ein Foto von Ihnen und nimmt Abdrücke Ihrer Finger. Mit den Fingerabdrücken wird überprüft, ob Sie bereits in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt haben. Zeigen Sie der Polizei alle Dokumente und Papiere, die Sie bei sich haben. Die Polizei stellt Ihnen Fragen - zum Beispiel zu Ihrer Heimat, Ihrer Familie, Ihrem Geburtstag oder Ihrem Weg nach Österreich. Geben Sie nur richtige Informationen weiter und erzählen Sie nur, was Sie sicher wissen. Bei dieser Befragung übersetzt ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin. Am Ende wird ein Protokoll der Befragung ausgestellt, das in Ihre Sprache rückübersetzt wird. Kontrollieren Sie das Protokoll auf Fehler. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit des Protokolls. Lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls aushändigen.
Wenn Sie Ihren Asylantrag bei der Polizei am Flughafen gestellt haben, können Sie vorerst am Flughafen festgehalten werden. Sie dürfen dort maximal 6 Wochen festgehalten werden. Sie haben das Recht auf einen Rechtsberater, der vom Staat Österreich informiert wird.

Wie geht es weiter, nachdem ich von der Polizei befragt wurde?

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) trifft auf Grundlage der Erstbefragung durch die Polizei eine sogenannte „Prognoseentscheidung“. Damit entscheidet das BFA darüber, ob Österreich voraussichtlich für Ihr Asylverfahren zuständig ist oder nicht. Ihr Asylantrag gilt mit der Prognoseentscheidung als eingebracht. Abhängig von der Prognoseentscheidung werden Sie entweder in einer Erstaufnahmestelle oder in einem Verteilerquartier untergebracht.

Was passiert, wenn Österreich voraussichtlich NICHT für mein Asylverfahren zuständig ist?

Wenn Österreich voraussichtlich nicht für Ihr Asylverfahren zuständig ist, werden Sie in einer Erstaufnahmestelle (Thalham in Oberösterreich oder Traiskirchen in Niederösterreich) untergebracht. Dort werden Sie von einem Arzt oder einer Ärztin untersucht. Sagen Sie dem Arzt oder der Ärztin, wenn Sie Schmerzen haben oder bereits in Ihrer Heimat erkrankt sind. Der Arzt oder die Ärztin kann Sie behandeln und Ihnen Medikamente geben.

Was passiert, wenn Österreich voraussichtlich für mein Asylverfahren zuständig ist?

Wenn Österreich voraussichtlich für Ihr Asylverfahren zuständig ist, werden Sie vorübergehend in einer Betreuungseinrichtung des Bundes (Verteilerquartier) unterbracht. Das Zulassungsverfahren beginnt. Im Verteilerquartier werden Sie von einem Arzt oder einer Ärztin untersucht. Sagen Sie dem Arzt oder der Ärztin, wenn Sie Schmerzen haben oder bereits in Ihrer Heimat erkrankt sind. Der Arzt oder die Ärztin kann Sie behandeln und Ihnen Medikamente geben.