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Zusammenleben

Wien ist eine internationale Großstadt, die von unterschiedlichen Lebensstilen, Weltanschauungen und Auffassungen geprägt ist. Junge und alte Menschen, Frauen und Männer, Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung, hier Geborene und Zugewanderte, Menschen mit und ohne Behinderungen leben in Wien zusammen.

In der Stadt Wien wurden Regeln des Zusammenlebens und für einen guten, fairen und respektvollen Umgang miteinander erarbeitet. Diese Regeln sind in der sogenannten „Wiener Charta“ zusammengefasst. Das Zusammenleben in Vielfalt basiert auf der österreichischen Rechtsordnung. Im Basis-Dokument der „Wiener Charta“ sind unverzichtbare Grundelemente aus internationalen Rechtsnormen und der österreichischen Bundesverfassung zusammengefasst. Das sind: Demokratie und Rechtsstaat, Menschen- und Grundrechte, besonders Frauen- und Kinderrechte. Diese Elemente waren Grundlage für die Erarbeitung der „Wiener Charta“. Sie können und dürfen von niemand in Frage gestellt werden.

 

Österreich ist eine Demokratie und ein Rechtsstaat – was heißt das?

Österreich ist eine demokratische Republik, in der das Recht vom Volk ausgeht. Demokratie bedeutet, dass das Volk bzw. die gewählten Vertreter und Vertreterinnen des Volkes bestimmen, welche Politik gemacht wird und welche Gesetze gelten. An diese Gesetze müssen sich alle halten, denn alle Bürger und Bürgerinnen sind vor dem Gesetz gleich. Menschen in Polizei, Gerichten und allen Behörden dürfen nicht eigenmächtig ihre Vorstellungen durchsetzen, sondern nur auf der Grundlage von Gesetzen handeln.

In einem demokratischen Rechtsstaat haben die Bürger und Bürgerinnen darauf verzichtet, selbst Gewalt auszuüben, und die Durchsetzung ihrer Rechte den Behörden bzw. den Gerichten übertragen. Dieses Gewaltmonopol des Staates schützt die Freiheit und die Rechte aller: Einzelpersonen oder Gruppen dürfen ihre persönlichen Interessen nicht gegenüber anderen mit Gewalt durchsetzen. In einer Demokratie herrscht das Gesetz, und nicht das Recht des Stärkeren.

In einer Demokratie entscheidet grundsätzlich die Mehrheit – davon ausgenommen sind allerdings die Grund- und Minderheitenrechte, die auch von einer Mehrheit nicht in Frage gestellt werden dürfen. Ein demokratischer Staat schützt die Rechte aller Bürger und Bürgerinnen. Das Zusammenleben selbstbestimmter, freier Menschen bildet das Fundament eines demokratischen Systems.

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Ohne diese Grundüberzeugung von Würde und Wert jeder menschlichen Person, unabhängig von Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, Herkunft oder Vermögen, ist Demokratie nicht denkbar.

Menschen- und Grundrechte schützen die einzelne Person. Aus ihnen ergeben sich aber auch Rechte, Pflichten und Verantwortung für jede und jeden Einzelnen.

Die Anerkennung und Achtung dieser Werte kann und muss ein demokratischer Staat von allen erwarten, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung oder politischer Überzeugung. Menschenrechte sind in verschiedenen internationalen Rechtsdokumenten und der österreichischen Bundesverfassung als Grundrechte formuliert und grundlegender Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung.

Welche Menschen- und Grundrechte gelten in Österreich?

Recht auf Leben, körperliche und geistige Unversehrtheit und Sicherheit

Jeder Mensch hat das Recht, in Sicherheit leben zu können und weder körperlich noch seelisch misshandelt zu werden. Niemand hat das Recht, einen anderen Menschen zu schlagen, zu verletzen, ihm oder ihr seelische Qualen zuzufügen, zu demütigen oder gar zu töten. Das Strafgesetzbuch schützt in vielen Paragraphen dieses unbedingte Recht jedes Menschen.

Weiters hat jeder Mensch auch Anspruch darauf, dass sein Eigentum und sein Besitz vor dem Zugriff anderer (Diebstahl, Beschädigung) geschützt wird. Dies gilt auch für gemeinsames, öffentliches Eigentum (z.B. Park, U-Bahn, etc.).

Charta der Grundrechte der EU Art. 2, 3, 17

Recht auf Privatheit und persönliche Freiheitsrechte

Jede Person hat auch das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens und ihrer Kommunikation.

Jeder Mensch hat das Recht, seine persönliche Lebensführung selbst zu bestimmen und das eigene Leben selbst und eigenverantwortlich zu leben: das Recht, einen Beruf zu ergreifen und auszuwählen, über die Lebensform (Ehe, Lebensgemeinschaft, Single) und den Partner bzw. die Partnerin selbst zu entscheiden sowie über Wohnort oder Kleidung selbst zu bestimmen und über alles, was zur persönlichen Lebensgestaltung gehört, ohne Zwang, selbst und in eigener Verantwortung zu entscheiden.

Niemand hat daher das Recht, auf andere psychischen oder physischen Zwang auszuüben. Die Gesetze des Staates schützen diese Freiheitsrechte und stellen Zwang, Nötigung, Erpressung oder Mobbing unter Strafe.

Charta der Grundrechte der EU Art. 7, 9, 15

Recht der freien Meinungsäußerung, Gedanken- Gewissens- und Religionsfreiheit

Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern und Ideen und Informationen zu empfangen und weiterzugeben. Bestimmte Beschränkungen dieser Meinungsfreiheit sind ausschließlich zum Schutz Einzelner festgeschrieben, etwa zum Schutz vor Beleidigung oder Verhetzung.

Die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schließt sowohl die Freiheit ein, sich zu einer Religion zu bekennen wie auch die Freiheit, Religion(en) grundsätzlich abzulehnen. Sie bedeutet auch die Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln und die Freiheit, Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht, Bräuche und Sitten zu bekennen.

Jede Person hat das Recht, sich frei und friedlich mit anderen Personen zu versammeln und zusammenzuschließen (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit), etwa zu politischen Parteien, Gewerkschaften, Vereinen.

Demokratisches Zusammenleben setzt selbstbestimmte Menschen voraus, die verschiedene Auffassungen, Meinungen, Erfahrungen haben und unterschiedliche Interessen verfolgen. Diskussionen und Auseinandersetzungen sind daher in demokratischen Gesellschaften nicht nur normal, sondern notwendig und wichtig. Unterschiedliche, zum Teil auch umstrittene Ideen und Interessen sind ein grundlegendes Element einer lebendigen Demokratie. Das Zusammenleben in einer Demokratie bedeutet daher, unterschiedliche Standpunkte und Lebensentwürfe zuzulassen und zu diskutieren, sich auszutauschen, miteinander zu kooperieren und gewaltlos Konflikte auszutragen.

Charta der Grundrechte der EU Art. 10, 11, 12

Gleichbehandlung, Schutz vor Diskriminierung und Chancengleichheit

Jede Person hat das Recht auf Gleichbehandlung und das Recht auf Schutz vor Diskriminierung ungeachtet des Geschlechts, Religion, Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer Minderheit, der Hautfarbe oder der sozialen Schicht.

Das Gebot der Gleichbehandlung und das Verbot von Diskriminierung verpflichtet einerseits den Staat (also Behörden oder Gerichte), aber andererseits auch Private: So ist verboten, jemandem einen Arbeitsplatz, eine Wohnung oder den Zugang zu einem Lokal etwa aufgrund der Hautfarbe oder einer Behinderung zu verweigern.

Gleiche Behandlung und das Verbot von Diskriminierung ist aber oft noch zu wenig. Ein demokratischer Staat strebt darüber hinaus nach Chancengleichheit. Chancengleichheit bedeutet, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, an allen Bereichen des Lebens gleichberechtigt teilzuhaben. Eine der zentralen Aufgaben des Staates besteht darin, bestehende Ungleichheiten abzufedern und somit für eine gerechte Verteilung von Chancen zu sorgen. Dies geschieht z.B. durch das Steuersystem oder durch Maßnahmen wie die Kranken- und Arbeitslosenversicherung oder die Bemühung um möglichst offene Bildungssysteme.

Im Fall von Menschen mit Behinderung bedeutet Chancengleichheit auch, für barrierefreie Zugänge zu Gebäuden oder für barrrierefreie Informationsangebote (z.B. Internet) zu sorgen.

Charta der Grundrechte der EU Art. 21

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Der Mensch hat das Recht auf Bildung, auf kostenlosen Zugang zu Pflichtschulen und Zugang zu beruflicher Aus- und Weiterbildung. Weiters das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen.

Zu den sozialen Rechten gehören das Recht auf soziale Sicherheit und soziale Unterstützung, das Recht auf Wohnung sowie das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung, um ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen.

Zu einem menschenwürdigen Leben gehört auch die Möglichkeit zur Teilnahme am kulturellen Leben und die Achtung vor der Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen.

Charta der Grundrechte der EU Art. 14, 27-33, 34, 35, 22

Welche Frauen- und Kinderrechte gelten in Österreich?

Frauenrechte

Auch wenn die Tradition der Menschenrechte die gleiche Würde aller Menschen betont, meinte dieser Grundsatz in der Praxis anfangs vor allem die Gleichberechtigung der Männer untereinander. Viele Schritte zur Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen wurde erst in den letzten hundert Jahren langsam erkämpft (z.B. das Wahlrecht), und bis heute ist das Ziel der Chancengleichheit nicht völlig erreicht.

In Wien hat die völlige Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Männern einen hohen Stellenwert.
 

  • Frauen haben das Recht, sicher und ohne psychische oder physische Gewalt zu leben.
  • Frauen haben das Recht, über ihr Leben und ihren Körper selbst zu bestimmen – auch in der Ehe ist Vergewaltigung strafbar.
  • Frauen haben das Recht auf gute Bildung und Ausbildung, auf Gleichberechtigung und gleiche Chancen im Beruf.


Kinderrechte

Lange wurden Kinder als „Noch-Nicht-Erwachsene“ gesehen und weniger als Menschen, die auch Rechte haben. Erst im Jahr 1989 wurde von den Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte der Kinder beschlossen, die auch in Österreich anwendbar ist.
 

  • Kinder haben Anspruch auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung.
  • Jede Form der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – sei es in der Familie oder in Kindergarten/Schule – ist seit 1989 verboten. Ebenso verboten ist Kinderarbeit.
  • Kinder haben Anspruch auf gesunde Nahrung, angemessenen Wohn- und Lebensraum, Bildung und Betreuung, Spiel- und Freizeitangebote. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Bildung, wobei das Gesetz auch eine Pflicht zu Bildung vorschreibt: Es besteht die Pflicht zum Besuch des Kindergartens im letzten Jahr vor der Schulpflicht und Schulpflicht für Kinder zwischen dem 6. und dem 15. Lebensjahr.
  • Kinder haben das Recht auf Partizipation in allen sie betreffenden Angelegenheiten. Dieses Prinzip fordert die Achtung der Meinung von Kindern und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten, die ihre Interessen auch selbst vertreten können. Sie haben das Recht, sich eine eigene Meinung zu bilden und sie frei zu äußern, und sie haben das Recht, dass ihre Meinung angemessen berücksichtigt werden muss (auch bei Gericht oder vor Behörden).

Charta der Grundrechte der EU Art. 24

Wie funktioniert das Miteinander in der Stadt?

Neben der deutschen Sprache, die ein wesentlicher Schlüssel für ein gutes Zusammenleben verschiedenster Kulturen ist, sind Respekt, Toleranz, Akzeptanz und Wertschätzung bedeutend: Gegenüber anderen Menschen, ihren Meinungen, ihren Weltanschauungen und ihrem Glauben.

Damit das Zusammenleben im öffentlichen Raum gut funktioniert, werden Diskretion und die Wahrung der Privatsphäre geschätzt. Das gilt auch für die Sauberkeit auf den Straßen oder in den Parks. Ein gutes Miteinander im öffentlichen Raum bedeutet auch, dass man Mitmenschen, die sich in Gefahr befinden, hilft. Jede volljährige Person ist zur Hilfe verpflichtet. Unterlassene Hilfeleistung ist in Österreich strafbar.

Zusammenleben im Wohnhaus

Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen können die Hausordnung am Eingang aushängen. Die Hausordnung beschreibt, was im Haus tabu und was gestattet ist. Auch wenn es keine Hausordnung gibt, gilt immer eine Ruhezeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr früh. Während dieser Zeit wird Rücksicht auf die Nachbarn und Nachbarinnen genommen. Sonn- und Feiertage gelten als besondere Ruhetage. An diesen Tagen sind Rasenmähen, lautes Fernsehen und laute Musik tabu. Falls Sie zu einem größeren Fest in Ihrer Wohnung einladen, informieren Sie bitte vorab Ihre Nachbarn. So wird verhindert, dass sich diese von einer möglichen Lautstärke belästigt fühlen. Satellitenanlagen können erst nach Absprache mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin installiert werden.

Müllentsorgung

Im Hof oder Müllraum der Wohnhäuser stehen Restmüll- und Papiercontainer. Flaschen aller Arten sowie Dosen werden in Containern im Umfeld Ihres Wohnhauses entsorgt. Sperrmüll, wie etwa alte Möbel oder alte Elektrogeräte können bei den Mistplätzen der MA 48 kostenlos abgegeben werden.

Pünktlichkeit

Ein pünktliches Erscheinen zu offiziellen Terminen erleichtert das Zusammenleben aller und wird auch erwartet. Verspätungen führen zu Terminabsagen. Auch im privaten Bereich gelten Verspätungen als unhöflich. In Österreich ist es üblich, Termine einzuhalten, etwa amtliche Termine, Arzttermine, Termine in Kindergärten und Schulen (Elternabende, Elternsprechtage etc.), Rauchfangkehrer-Termine im Haus oder Ablesungen von Gas- und Stromzählern. Kann der Termin nicht wahrgenommen werden, wird rechtzeitig schriftlich oder telefonisch abgesagt.

Krankenhausbesuche

Besuchen Sie Verwandte oder Bekannte in einem Krankenhaus, sind die Besuchszeiten und die Anzahl der Besucher zu beachten. Auch hier steht die Rücksichtnahme gegenüber anderen Patienten und Patientinnen im Vordergrund.

Wie funktioniert das Verkehrssystem in Wien?

Öffentliche Verkehrsmittel

Egal ob U-Bahn, Straßenbahn oder Bus: In Wien steigen zuerst die Fahrgäste aus, dann steigen neue Fahrgäste ein. Alle Fahrgäste nehmen Rücksicht auf andere Mitfahrende (z.B. kein lautes Telefonieren oder Musikhören). Ältere Personen, Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Schwangere und Mütter mit kleinen Kindern haben Vorrang auf Sitzplätzen. Auf den Rolltreppen der U-Bahnstationen gilt die Regel: rechts stehen, links gehen.

Bus- und Straßenbahnfahrer bzw. Bus- und Straßenbahnfahrerinnen dürfen während des Fahrens nicht angesprochen werden. Ausnahmen gelten für Personen mit Kinderwägen, Rollator und Personen, die im Rollstuhl unterwegs sind. Gerne sind die Fahrer und Fahrerinnen Ihnen beim Einstieg behilflich.

Das öffentliche Transportsystem Wiens bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Fahrkarten an. Informieren Sie sich, welche Fahrkartenform für Sie am geeignetsten ist. Für Erwachsene und Kinder bis 15 Jahre gibt es unterschiedliche Fahrpreise. Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Fahrschein. In allen Wiener Schulferien, an den Sonn- und Feiertagen sowie am 02. und 15. November fahren Kinder bis zum 15. Lebensjahr gratis. Besitzer und Besitzerinnen einer Jahreskarte können am Samstag ab 12 Uhr zwei Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gratis mitnehmen. Einzelfahrscheine müssen vor Fahrtantritt an Fahrscheinentwertern gestempelt werden, um gültig zu werden.

Mobil mit dem Auto

Im Auto hat jede Person ihren eigenen Sitzplatz und alle Mitfahrenden müssen während der Fahrt angeschnallt sein. Kinder unter 150 cm müssen in einem Kindersitz bzw. auf einer Sitzerhöhung angeschnallt werden.

Wann haben die Geschäfte in Wien geöffnet?

Ein Großteil der Supermärkte ist von Montag bis Samstag ab ca. 07:30 Uhr bis ca. 19:30 Uhr geöffnet. Beispielsweise Bekleidungsgeschäfte öffnen erst um ca. 09:00 Uhr. Am Samstag herrschen verkürzte Öffnungszeiten. Am Sonntag sind die meisten Geschäfte ganztägig geschlossen.

Wie kann ich meine Freizeit gestalten?

Wien bietet für Groß und Klein ein vielfältiges Angebot an sportlichen und kulturellen Möglichkeiten an. Es gibt zahlreiche Vereine, die verschiedene Sportarten anbieten. Weitere Vereine haben sich auf Museumsbesuche und kulturelle Ausflüge spezialisiert.

Einen kleinen Überblick über die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung in Wien finden Sie hier:

Die Büchereien Wien sind Orte des Lernens, der Begegnung und der Kommunikation. Sie bieten allen Interessierten leichten Zugang zu Information, Bildung und Kultur, aber auch viel Unterhaltung:
- Kinderbücherei der Weltsprachen
- Kostenloses Wlan an den Standorten
- Kostenlose Büchereikarte für Kinder und Jugendliche bis 18
- Ermäßigte Jahreskarte für Personen mit geringem Einkommen (gegen entsprechenden Nachweis)
- Kostenlose Bücherboxen für Flüchtlingsunterkünfte
- Kostenlose Veranstaltungen für Kinder und Erwachsene
- Kostenlose moderierte Konversationsrunden für Erwachsene, um mit anderen Deutschlernenden Deutsch zu sprechen
- Kostenlose moderierte Konversationsrunden für Kinder, um spielerisch Deutsch zu üben
- Eine große Menge an Medien zum Deutschlernen (Sprachkurse, Materialien zum Selbststudium, Bücher, etc.)
- Literatur in vielen Erstsprachen
- Spezielle Führungen in einfacher Sprache für Menschen mit Nicht-Deutsch als Erstsprache
www.buechereien.wien.at
https://buechereien.wien.gv.at/B%C3%BCchereien-Wien/Angebote/Interkulturelles

Caritas - Kunst zum Mitmachen
https://www.caritas-wien.at/hilfe-angebote/zusammenleben/kunst-fuer-alle/

Jugendzentren
www.jugendzentren.at

Kunst und Kultur
www.hungeraufkunstundkultur.at

Sommerferienbetreuung für alle Kinder in Wien
https://summercitycamp.at/

Sportvereine
www.wien.gv.at/freizeit/sportamt/verein/sportarten.html

Verein Bewegungshunger
(Sport und Bewegung)
www.bewegungshunger.info

Wiener Bäder
www.wien.gv.at/freizeit/baeder

WienXtra
https://www.wienxtra.at/

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